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Versicherungsschaden im Badezimmer – Was zahlt die Versicherung und wie kann man das mit einer Badsanierung verbinden?

Ein Wasserschaden im Badezimmer passiert schneller, als man denkt: Ein geplatztes Rohr hinter der Wand, undichte Silikonfugen in der Dusche oder eine defekte Dichtung unter der Badewanne – die Folgen reichen von feuchten Wänden bis hin zu beschädigtem Mobiliar oder sogar einem Nässeschaden beim Nachbarn. Wer richtig versichert ist, kann zumindest finanziell aufatmen. Damit die Versicherung allerdings zahlt, kommt es auf das richtige Vorgehen an – und auf ein paar wichtige Details, die man nicht übersehen sollte.

Welche Versicherung ist zuständig?

Je nachdem, was genau beschädigt wurde, greifen unterschiedliche Versicherungen. Im Zusammenhang mit dem Badezimmer sind vor allem zwei Versicherungen entscheidend: die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung.

Die Wohngebäudeversicherung deckt alles ab, was fest mit dem Haus oder der Wohnung verbunden ist. Dazu zählen Wände, Böden, Rohrleitungen, Estrich, Fliesen oder auch fest verbaute Sanitäreinrichtungen wie Badewanne oder Toilette. Wenn durch einen Rohrbruch Wasser in die Wand läuft oder sich Fliesen lösen, springt in der Regel diese Versicherung ein.

Die Hausratversicherung hingegen kümmert sich um alles, was beweglich ist – also Möbel, Waschmaschine, Badregale oder Teppiche. Auch Schäden durch einen durchfeuchteten Badezimmerschrank nach einem Wasserschaden sind ein Fall für diese Versicherung – vorausgesetzt, der jeweilige Schadensfall ist im Vertrag abgedeckt.

Ist durch den Wasserschaden zusätzlich ein Dritter betroffen – etwa ein Nachbar, dessen Decke durchfeuchtet wird – kann auch die Haftpflichtversicherung des Verursachers ins Spiel kommen. In Mehrfamilienhäusern ist das keine Seltenheit.

Der richtige Umgang mit dem Versicherungsschaden und wichtig ist, den Schaden melden

Wenn der Schaden entstanden ist, zählt vor allem eines: schnell, strukturiert und korrekt handeln. Wer einen Versicherungsschaden zu spät oder fehlerhaft meldet, riskiert, dass die Versicherungsgesellschaft Leistungen kürzt oder verweigert. Dabei ist die Regel in den meisten Versicherungsverträgen klar: Der Schaden ist der Versicherung innerhalb von maximal drei Tagen zu melden – schriftlich, telefonisch oder über ein Online-Portal, je nach Anbieter.

Wichtig ist vor allem, dass Sie alle notwendigen Angaben korrekt machen. Der Schadenhergang muss plausibel und nachvollziehbar beschrieben werden. Auch wenn man selbst den genauen Ursprung des Schadens nicht kennt, sollte man zumindest vermerken, wann der Schaden bemerkt wurde, was auffällig war (z. B. Wasserflecken, muffiger Geruch) und ob bereits Maßnahmen zur Schadenminderung getroffen wurden – wie z. B. das Absperren der Wasserzufuhr oder das Entfernen von Möbeln aus dem feuchten Bereich.

Dokumentieren Sie den Schaden so gut wie möglich: Machen Sie Fotos, Videos und sammeln Sie alle Belege – das können Kaufbelege, Garantieunterlagen oder Reparaturrechnungen sein. Bei schwereren Fällen, wenn z. B. Personen verletzt wurden, können auch ein ärztliches Attest oder eine ärztliche Bescheinigung notwendig werden.

Wie kann ich das ganze für eine Badsanierung nutzen?

Auch wenn ein Wasserschaden nie angenehm ist – für viele ist er die Gelegenheit, das Bad gleich grundlegend zu erneuern. Der Knackpunkt dabei: Die Versicherung zahlt immer nur die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Wenn also z. B. einfache weiße Fliesen zerstört wurden, ersetzt sie auch nur solche. Möchten Sie hingegen auf hochwertige Natursteinfliesen oder großformatige Designerfliesen umsteigen, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.

Die Lösung: Eine kombinierte Herangehensweise. Sanierungsfirmen bieten häufig an, die Arbeiten in zwei Teilen zu kalkulieren:

  1. Versicherungsleistungen (z. B. Wand aufstemmen, Rohr austauschen, Standardfliesen verlegen)

  2. Sanierung auf eigene Rechnung (z. B. neue Dusche, exklusive Materialien, Umbauarbeiten)

So bleibt die Abrechnung transparent – sowohl für Sie als auch für den Versicherer.

Der Vorteil: Die aufwendigen, oft teuren Rückbauarbeiten (Wände öffnen, Trocknung, Entkernung) sind bereits von der Versicherung bezahlt. Das senkt Ihre eigenen Kosten für die Sanierung erheblich.

Wichtig: Es sollte immer alles vorher mit ihrer Versicherung abgesprochen werden, da Versicherungen unterschiedlich handeln.

Construction work installing ceramic tile on reconstruction of bathroom during or renovation
Worried woman mopping up water from a burst pipe with sponge

Schadensmeldung und Regulierung

Die Schadensmeldung erfolgt in der Regel über ein Formular, das online oder als PDF bereitgestellt wird, es ist aber auch möglich, dass sie ihre Versicherung telefonisch oder per E-Mail kontaktieren müssen. Geben Sie dabei unbedingt Ihre Versicherungsscheinnummer an sowie den Ort, das Datum und die Art des Schadens. Häufig erhalten Sie eine Schadennummer, unter der der Fall geführt wird. Diese sollten Sie sich notieren, denn sie wird später bei Rückfragen oder im Schriftverkehr benötigt.

In vielen Fällen wird die Versicherung einen Sachverständigen oder Gutachter beauftragen, der sich den Schaden vor Ort ansieht und prüft, welche Kosten erstattet werden können. Besonders bei größeren Schäden oder unklaren Ursachen ist das üblich. Als Versicherungsnehmer haben Sie übrigens das Recht, ein Gegengutachten beizubringen – falls Sie mit der Einschätzung nicht einverstanden sind.

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und der Schaden als Versicherungsfall anerkannt wurde, beginnt die Schadensregulierung. In manchen Fällen bieten Versicherer vorab eine Abschlagszahlung an, wenn sich die Regulierung hinzieht oder bereits erste Reparaturen nötig sind. Das hängt aber auch von der Leistungspflicht des Versicherers und den konkreten Versicherungsbedingungen ab.

Was viele nicht wissen

Nicht jeder Wasserschaden ist automatisch versichert. Besonders Elementarschäden wie Starkregen, Rückstau oder Überschwemmung müssen separat mitversichert werden – oft als Zusatzbaustein in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Fehlt diese Klausel, bleibt man unter Umständen auf den Kosten sitzen.

Gleiches gilt für Schäden, die sich über längere Zeit entwickeln – z. B. wenn über Monate hinweg Wasser langsam durch eine undichte Silikonfuge einsickert. Solche Schadenereignisse werden von vielen Versicherern kritisch geprüft. Auch hier ist eine vollständige Dokumentation wichtig.

Manche Versicherer erwarten zudem, dass man Handwerker aus einem vorgegebenen Partnernetzwerk beauftragt. In diesem Fall übernimmt der Schadenservice nicht nur die Organisation, sondern oft auch die direkte Abrechnung mit dem Versicherungsunternehmen.

Ein letzter Hinweis betrifft die gesetzliche Unfallversicherung: Wenn durch Feuchtigkeit im Bad jemand zu Schaden kommt – etwa bei einem Sturz –, kann auch diese Versicherung mit ins Spiel kommen. Vor allem, wenn es sich um eine beruflich genutzte Immobilie handelt oder Gäste betroffen sind.

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FAQ: Fragen zu einem Versicherungsschaden oder der Badsanierung

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