Für Eigentümer, die Klarheit über Pflichten, Abrechnung und Rahmenbedingungen wollen
In den vergangenen Jahren ist es ein immer größer und größer werdendes Thema geworden, und es verändert die Welt. Durch neue klimafreundlichere und nachhaltigere Verwendungsmöglichkeiten oder auch Optionen, wo niemand vorher darüber nachgedacht hat, bietet Solarstrom eine Vielzahl an Chancen. Und mittlerweile können nicht nur Großkonzerne davon profitieren, sondern auch Privatpersonen entweder durch eigene Photovoltaikanlagen auf dem Balkon oder durch Mieterstrommodelle. Und um Letzteres soll es in diesem Beitrag gehen. Denn die Chance, über eine eigene Solaranlage den eigenen Strombedarf oder den der Mieter zu decken, ist verlockend, unterliegt jedoch auch rechtlichen und steuerlichen Grundlagen.
Und um Sie vor potenziellen Konsequenzen zu schützen und Ihnen so viel Arbeit wie möglich ersparen zu wollen, erfahren Sie alles zur geltenden Rechtslage und das ganz ohne juristischen Deutsch!
Vorab: Das ist Mieterstrom einfach erklärt
Mieterstrommodelle funktionieren, indem Sie als Eigentümer auf Ihrem Dach eine Photovoltaikanlage installieren, welche Strom durch Sonneneinstrahlung produziert. Der gewonnene Strom wird anschließend über einen Wechselrichter in das hauseigene Stromnetzwerk eingespeist-nicht ins öffentliche Stromnetz. Dort angekommen, versorgt er Haushaltsgeräte etc. durch Erweiterungen des Systems durch einen Hausspeicher oder eine Wallbox schöpfen Sie das komplette Potenzial einer PV-Anlage aus.
Hausspeicher im System erklärt
Wie bereits im Wort eingebettet, dient der Hausspeicher als Speicherort für überschüssigen Strom. Neben der Anlage übernimmt ein Hausspeicher die zweitwichtigste Aufgabe in diesem System, denn er dient nicht nur dafür, überschüssigen Strom bei Bedarf ins System abzugeben, sondern er ermöglicht auch den Stromhandel, sprich den Verkauf von erzeugtem Strom an öffentliche Stromanbieter.
Wallbox im System erklärt
Eine Wallbox dient als Verbindungsstück zwischen der Solaranlage auf Ihrem Dach und der E-Mobiliät. Denn durch eine Wallbox können Sie elektrisch betriebene Autos direkt vor der Haustür laden und sparen sich den Weg und nervige Ladedauer an Tankstellen oder Ladesäulen.
Weitere Ergänzungen
Etwa eine Wärmepumpe, welche über ein EMS Vorrang bei der Strombelieferung erhält, wenn es draußen kalt wird. Eine Photovoltaikanlage in Kombination mit einer Wärmepumpe ist bei Betrieb mit Solarstrom emissionsfrei.
Falls Sie jetzt noch tiefer in das Thema eintauchen wollen, dann erfahren Sie hier mehr über das Mieterstrommodell!
Rechtliche und steuerliche Grundlagen bei Mieterstrom
Die rechtliche Basis für Mieterstrom bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Konkret regelt § 21 Absatz 3 EEG den sogenannten Mieterstromzuschlag. Betreiber von Photovoltaikanlagen, die den Strom direkt an Mieter im selben Gebäude liefern, erhalten pro eingespeister Kilowattstunde eine zusätzliche Vergütung. Voraussetzung ist, dass die Lieferung physikalisch innerhalb desselben Gebäudes oder Wohnkomplexes erfolgt. Netzentgelte, Stromsteuer und weitere Abgaben entfallen in diesem Modell, da der Strom nicht über das öffentliche Netz geleitet wird. Trotzdem müssen die Anlage und die Stromlieferung bei der Bundesnetzagentur angemeldet und beim örtlichen Netzbetreiber angezeigt werden.
Rechtliches Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter
Auch vertragsrechtlich gibt es klare Vorgaben: Zwischen Vermieter und Mieter muss ein separater Mieterstromvertrag abgeschlossen werden, der unabhängig vom Wohnraummietvertrag besteht. Eine gesetzlich garantierte Wahlfreiheit stellt sicher, dass Mieter auch weiterhin die Möglichkeit haben, ihren Strom frei am Markt zu wählen. Der Bezug von Mieterstrom ist somit freiwillig.
Steuerliche Regelung für Mieterstrom
Neben den rechtlichen Aspekten spielen auch steuerliche Regelungen eine wichtige Rolle. Einnahmen aus dem Verkauf von Strom gelten grundsätzlich als steuerpflichtige Einkünfte – meist im Rahmen eines Gewerbebetriebs. Wird die PV-Anlage mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben, unterliegt der Ertrag der Einkommensteuer. Allerdings gibt es für kleine Anlagen (unter 10 kWp) seit 2023 eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Gewerbesteuer kann ebenfalls anfallen, ist jedoch für private Vermieter in der Praxis selten relevant. Denn erst ab einem Gewinn von über 24.500 EUR pro Jahr greift diese Steuer. Wichtig ist auch die Umsatzsteuer: Wer Strom verkauft, gilt in der Regel als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die Umsätze sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig – es sei denn, man entscheidet sich für die Kleinunternehmerregelung. In vielen Fällen lohnt sich allerdings der Verzicht auf diese Regelung, um Vorsteuer aus der Anschaffung der PV-Anlage und möglicher Batteriespeicher geltend machen zu können.
Steuern, EEG, Umlagen?
Wir klären das für Sie!
Mieterstrom ist rechtlich gut geregelt und steuerlich oft vorteilhaft. Damit die Umsetzung gelingt, ist es wichtig, alle Vorschriften einzuhalten, die korrekte Abrechnung sicherzustellen und die steuerlichen Auswirkungen im Blick zu behalten. Verständlicherweise wirkt das alles sehr überwältigend und der rote Faden gerät schnell außer Sicht, daher bieten wir von SunwoodHouse unsere Hilfe an. Nicht nur bei der Installation des Systems und der Anlagen, sondern auch bei den rechtlichen Dingen weichen wir Ihnen nicht von der Seite!
So steht es um das Risiko für Anlagenbetreiber und Mieter
Häufig gestellte Fragen zum Mieterstrom
Wir von SundwoodHouse übernehmen Technik und Abrechnung
Sie wissen bereits, dass es bürokratischen Aufwand bei der Verwaltung einer Solaranlage gibt, daher bieten wir Ihnen nicht nur bei den Abrechnungen unsere Hilfe an, sondern auch bei der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur. Ebenfalls sind wir selbstverständlich dank jahrelanger Erfahrungen Experten auf dem Gebiet der Solartechnik und installieren Ihre PV-Anlagen professionell und sicher. Ebenso montieren wir nicht nur die Anlage mit entsprechenden Wechselrichtern, sondern auch Stromzähler, Hausspeicher und intelligente Steuerungselemente (EMS).
Denn bei uns gilt: „PV ohne Risiko- mit unserem Betreibermodell!“
Unsere Meinung zum Thema Mieterstrom
Das Thema Mieterstrom ist eine vielversprechende Möglichkeit, die Energieversorgung für sich und Ihre Mieter nachhaltiger zu gestalten und etwas Gutes für die Umwelt zu tun. Des Weiteren ist auch die Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage nicht zu unterschätzen, dazu hier mehr. Aber natürlich ist der bürokratische Aufwand und die ganzen rechtlichen und steuerlichen Grundlagen nicht zu unterschätzen, aber dafür haben Sie ja uns als Ihre treue Unterstützung. Daher sehen wir das Mieterstrommodell als zukunftssicheres Konzept, Sie und Ihre Mieter nachhaltiger und günstiger mit Strom zu versorgen.
Falls Sie jetzt noch weitere Fragen haben, die wir Ihnen nicht direkt beantworten konnten, dann klicken Sie sich doch auf unser kleinen FAQ zum Thema Mieterstrom durch oder kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen kostenfrei und gerne!